Prüfungsarbeiten - Materialien
http://www.verwaltung.uni-augsburg.de/sammlung/download/711.pdf
§ 14 Abs. 2 der Diplomprüfungsordnung Physik der Univ. Augsburg
"Die Diplomarbeit ist fristgemäß in dreifacher Ausfertigung im Zentralen Prüfungsamt abzuliefern. Der Abgabezeitpunkt ist aktenkundig zu machen. Der Verfasser soll zudem erklären, dass im Falle einer positiven Bewertung die Universitätsbibliothek sowie das Universitätsarchiv seine Arbeit Dritten zugänglich machen können."
http://www.e-technik.tu-ilmenau.de/Studium/pruefgsamt/Hinw-DA.pdf
TU Ilmenau Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik
Informationsblatt:
"In einem Gespräch zwischen Professor und StudentIn? ist neben inhaltlichen und organisatorischen
das Problem der Urheberrechte zu klären. Wird nichts anderes vereinbart, hat der Diplomand/
die Diplomandin die vollen Rechte über die in seiner/ihrer Arbeit enthaltenen Ergebnisse!
Das bedeutet u.a., der Diplomand/die Diplomandin kann seine/ihre Diplomarbeit in den Bestand
der Universitätsbibliothek aufnehmen lassen, wo sie ohne Einschränkungen ausgeliehen werden
kann. Schriftliche Vereinbarungen können enthalten:
- volle Rechte nach ..... Jahren
- volle Rechte nach Patentanmeldung, Veröffentlichung u.a.
(ein entsprechendes Formular ist im Prüfungsamt erhältlich)"
http://www.fh-rottenburg.de/fhr/Bibliothek/diplom/Diplordn.htm
FH Rottenburg a.N. DiplomprüfungsO?
"Den Diplomanden steht grundsätzlich das alleinige Urheberrecht ihrer Diplomarbeiten und die daraus resultierenden Verwertungs- und Nutzungsrechte zu.
Die Fachhochschule hat aufgrund des Fachhochschulgesetzes in Verbindung mit ihrer Studien- und Prüfungsordnung Anspruch auf das Original der Diplomarbeit, die hochschulrechtlich als Prüfungsleistung gilt.
Die in einer Diplomarbeit enthaltenen wissenschaftlichen Erkenntnisse und Entdeckungen sind grundsätzlich frei und unterliegen keinen Schutzrechten. Werden sie genutzt, ist die Herkunft zu belegen.
Freiwillige Einräumen von Nutzungsrechten
Die Übertragung von Nutzungsrechten auf die Fachhochschule wird bei der Ausgabe des Themas vertraglich vereinbart (Vordruck der FHR).
Bei evtl. bestehenden Nutzungsrechten Dritter sind deren Ansprüche entsprechend zu berücksichtigen
Nutzungsrechte Dritter
Haben Diplomanden einem Dritten ein ausschließliches Nutzungsrecht an Schutzrechten eingeräumt, so ist die Diplomarbeit von der Fachhochschule bzw. dem betreuenden Professor unter Ausschluß des Zugriffs Unbefugter zu verwahren, soweit das Schutzrecht betroffen ist. Insoweit darf sie auch nicht in die Bibliothek eingestellt, von der Fachhochschule oder dem Professor verwertet oder der Verwertung durch andere zugänglich gemacht werden.
In diesen Fällen ist zu prüfen, ob der FHR Nutzungsrechte nach Ablauf einer Frist, die beispielsweise der Erlangung des Patentschutzes für eine der Diplomarbeit zugrunde liegende Erfindung dient, eingeräumt werden können.
Der Diplomand soll entsprechende Vereinbarungen der Fachhochschule mit Abgabe der Diplomarbeit mitteilen."
Siehe Vordruck über Nutzungsrechte
"Es steht Ihnen frei, diese genannten Nutzungsrechte der Fachhochschule einzuräumen, Sie sind hierzu nicht verpflichtet, und selbstverständlich erleiden Sie auch keine Nachteile hinsichtlich Ihrer Diplomierung, falls Sie es ablehnen."
http://www.uni-leipzig.de/~ialt/studium/pruef-anmeld/EinverstAusleihe.pdf
Einverständniserklärung über Einsichtnahme in die Diplomarbeit